Behandlungskosten

Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ist vom jeweiligen Kostenträger abhängig.

Gesetzliche Krankenkassen

Die Behandlung in unserer Praxis kann bedauerlicherweise nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Es steht Ihnen als Patient immer frei bei Ihrer Kasse nach einer Sondergenehmigung anzufragen (wie z.B. das Kostenerstattungsverfahren bei einer Psychotherapie). Dabei unterstützen wir sie natürlich gern.

Private Krankenkassen/Beihilfen

In der Regel werden die Gebühren für eine mediznisch-psychiatrische Behandlung von den privaten Krankenversicherungen (Beihilfen) getragen.
Bei einer medizinisch indizierten Psychotherapie erfolgt nach einer Probatorik (die ersten 5 Behandlungsstunden) die Antragstellung bei der Krankenkasse/Beihilfe. Dieser wird dann durch einen Gutachter bestenfalls bewilligt.  Dann übernimmt die Krankenkasse die Gebühren für die entsprechende Anzahl an Therapiesitzungen. Bitte beachten Sie, dass wir auschließend auf der Basis von Honorarvereinbarungen arbeiten. Für einen verhaltenstherapeutisch-psychotherapeutischen Termin (VT/ 50 min) steigern wir mit dem 3,1 fachen Faktor, was einem Betrag von € 135,50 entspricht. Für einen tiefenpsychologisch-psychotherapeutischen Termin (TP/50 min)  berechnen wir € 129,50, was dem 3,22 fachen Satz entspricht. In der Regel übernimmt die Krankenkasse/Beihilfe einen Satz bis zum Schwellenwert (2,3facher Faktor – VT € 100,55, TP € 92,50). Beträge über dem Schwellenwert sind bei NICHT-Übernahme der Kasse Eigenbeteiligung.

Warum?

„Nach drei Jahrzehnten ist die Geduld der Ärzte in Deutschland zu Ende. Die Bundesärztekammer sowie die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften fordern den Bundesminister auf, seiner Verantwortung für PatientInnen sowie ÄrztInnen gerecht zu werden und die völlig veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Grund auf zu reformieren. Bis es soweit ist, geben die Organisationen ihren Mitgliedern Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen.“ BÄK

 https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Honorar/GOAE/GOAE_Faltblatt_fuer_Patienten.pdf

Je nach Tarif ihrer Krankenkasse können auch schon Psychotherapiestunden ohne Antrag inkludiert sein.

Bitte erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse ob diese…

  1. die probatorischen Sitzungen bis zur Antragsstellung übernimmt
  2. Erkundigen sie sich ob ihr Tarif Psychotherapiestunden/Jahr ohne Antragsstellung beinhaltet
  3. Lassen sie sich die entsprechenden Formulare für die Antragsstellung zukommen und bringen sie mit zu Ihrem Termin in unserer Praxis

Selbstzahler

Selbstverständlich können sie all unsere Angebote auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind keinerlei Formalitäten notwendig. Die Entscheidung eine Psychotherapie selbst zu bezahlen kann gute Gründe haben. Da keinerlei Daten an die Krankenkasse übermittelt werden können Ihnen im Nachhinein auch keine Nachteile entstehen. Beispielsweise im Rahmen der Berufswahl (Verbeamtung), bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung, den Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Coaching/Beratung

Coachingsitzungen sind keine Kassenleistung. Die Dauer und Kosten einer Sitzung bzw. die Anzahl wird individuell vereinbart.

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