Behandlungskosten
Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ist vom jeweiligen Kostenträger abhängig.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlung in unserer Praxis kann bedauerlicherweise nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Es steht Ihnen als Patient immer frei bei Ihrer Kasse nach einer Sondergenehmigung anzufragen (wie z.B. das Kostenerstattungsverfahren bei einer Psychotherapie). Dabei unterstützen wir sie natürlich gern.
Private Krankenkassen/Beihilfen
In der Regel werden die Gebühren für eine mediznisch-psychiatrische Behandlung von den privaten Krankenversicherungen (Beihilfen) getragen.
Bei einer medizinisch indizierten Psychotherapie erfolgt nach einer Probatorik (die ersten 5 Behandlungsstunden) die Antragstellung bei der Krankenkasse/Beihilfe. Dieser wird dann durch einen Gutachter bestenfalls bewilligt. Dann übernimmt die Krankenkasse die Gebühren für die entsprechende Anzahl an Therapiesitzungen.
Je nach Tarif ihrer Krankenkasse können auch schon Psychotherapiestunden ohne Antrag inkludiert sein.
Bitte erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse ob diese…
- die probatorischen Sitzungen bis zur Antragsstellung übernimmt
- Erkundigen sie sich ob ihr Tarif Psychotherapiestunden/Jahr ohne Antragsstellung beinhaltet
- Lassen sie sich die entsprechenden Formulare für die Antragsstellung zukommen und bringen sie mit zu Ihrem Termin in unserer Praxis
Selbstzahler
Selbstverständlich können sie all unsere Angebote auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind keinerlei Formalitäten notwendig. Die Entscheidung eine Psychotherapie selbst zu bezahlen kann gute Gründe haben. Da keinerlei Daten an die Krankenkasse übermittelt werden können Ihnen im Nachhinein auch keine Nachteile entstehen. Beispielsweise im Rahmen der Berufswahl (Verbeamtung), bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung, den Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Coaching/Beratung
Coachingsitzungen sind keine Kassenleistung. Die Dauer einer Sitzung bzw. die Anzahl wird individuell vereinbart. Das Honroar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).